Nach 10 cm Neuschnee war unser Firmenparkplatz um 7 Uhr komplett geräumt, inklusive markierter Parkflächen. Unsere Mitarbeiter konnten normal starten.
Unsere Wohnanlage hat schmale Gehwege. Die Schneeräumung wurde sorgfältig durchgeführt, ohne die angrenzenden Hecken zu beschädigen.
Der Schnee wurde nicht einfach vor die Einfahrt geschoben, sondern seitlich sauber aufgeschichtet. So blieb die Straße frei und es gab keine Beschwerden der Nachbarn.
In der Regel muss zwischen 6:00 und 22:00 Uhr geräumt werden. Bei starkem Schneefall ist eine zeitnahe Wiederholung notwendig.
Ein Saisonvertrag ist meist günstiger und garantiert Einsatzbereitschaft. Einzelaufträge bergen das Risiko, dass bei starkem Schneefall keine kurzfristigen Kapazitäten verfügbar sind.
Der Schnee darf weder die Fahrbahn noch Nachbargrundstücke blockieren. Professionelle Anbieter achten auf gesetzeskonforme Ablageflächen.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer der Liegenschaft. Wird ein externer Winterdienst beauftragt, geht die Haftung bei nachweislich mangelhafter Leistung auf das Unternehmen über. Wichtig sind dokumentierte Einsätze (Räumprotokolle).