Nach einem Sturz eines Mieters im Vorjahr wollte ich kein Risiko mehr eingehen. Der vermittelte Winterdienst führt jetzt ein digitales Räumprotokoll und sendet mir bei jedem Einsatz eine Bestätigung. Das gibt mir als Hausverwalter endlich Rechtssicherheit.
Bei starkem Dauerschneefall wurde nicht nur einmal geräumt, sondern drei Mal am selben Tag nachgearbeitet. Besonders wichtig für uns, weil wir eine Arztpraxis im Haus haben.
Nach einem Eisregen um 5 Uhr morgens war der Zugang zum Bürogebäude bereits gestreut, bevor die ersten Mitarbeiter kamen. Ohne Verzögerungen im Betriebsablauf.
Gehsteige entlang der Straße, Hauszugänge, Innenhöfe, Parkplätze, Tiefgaragenzufahrten, Müllplätze sowie Notausgänge. Umfang und Priorität sollten vertraglich festgelegt werden.
Grundsätzlich haftet der Eigentümer der Liegenschaft. Wird ein externer Winterdienst beauftragt, geht die Haftung bei nachweislich mangelhafter Leistung auf das Unternehmen über. Wichtig sind dokumentierte Einsätze (Räumprotokolle).
Ein Saisonvertrag ist meist günstiger und garantiert Einsatzbereitschaft. Einzelaufträge bergen das Risiko, dass bei starkem Schneefall keine kurzfristigen Kapazitäten verfügbar sind.