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Jahresabschluss
Saalfelden am Steinernen Meer

Top 15 Profis für Jahresabschlüsse Saalfelden am Steinernen Meer, 2025

Häufig gestellte Fragen

  • Wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

    Der Jahresabschluss muss in Österreich grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres beim Firmenbuch eingereicht werden. Die Frist kann je nach Unternehmensgröße und Rechtsform variieren. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.

  • Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

    Für den Jahresabschluss sind alle buchhalterischen Unterlagen notwendig, wie etwa Kontenabschlüsse, Inventarlisten, Belege für Einnahmen und Ausgaben sowie die vorherigen Jahresabschlüsse. Diese Dokumente helfen, eine vollständige und korrekte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

  • Wie unterscheiden sich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung?

    Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz zeigt die Vermögenslage Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt und stellt Aktiva und Passiva gegenüber. Die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen fasst die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres zusammen und zeigt, ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.

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Freiberufler

  • Welche Leistungen benötigen Sie?: Sonstiges
  • Wie hoch ist Ihr jährliches Bruttoeinkommen?: Zwischen 30.000 und 100.000 €

Da ich noch nicht lange in Österreich wohne und somit die "normalen" Dokumente wie bspw. eine Einkommensteuererklärung fehlen, benötige ich eine Einkommensbestätigung. Ich habe bereits so lange nach einem freien Steuerberater gesucht, aber hier auf dem Land niemanden gefunden, der Zeit hat, dass die Sache langsam dringend wird, denn die Bestätigung ist für eine Elektronische Verpflichtungserklärung, die sehr bald abgegeben werden sollte. Ich könnte auch spontan abgesagte Termine online oder telefonisch wahrnehmen und dann umgehend die Dokumente in Person oder digital einreichen. Alles gar kein Problem, ich brauche nur jemanden, der mir helfen kann. Die nötigen Dokumente für eine Einkommensbestätigung habe ich vorliegen (Auszüge, Meldebescheid, SVS-Nr. etc.).