Nach einem umfassenden Audit des Vorjahresabschlusses mussten wir zahlreiche Korrekturen und Anpassungen vornehmen. Der Dienstleister hat uns durch den gesamten Prozess der Neuberechnung und -erstellung unterstützt. Besonders hilfreich war die detaillierte Erklärung der Anpassungen, die es uns ermöglichte, die Änderungen effizient umzusetzen.
Durch die Übernahme des Jahresabschlusses durch diesen Dienstleister habe ich den Abschluss dieses Jahr schneller und ohne die üblichen Komplikationen abgeschlossen. Besonders hilfreich war die Unterstützung bei der Steuererklärung und der Optimierung der Steuerlast.
Als Start-up hatten wir große Bedenken wegen unseres ersten Jahresabschlusses. Der Dienstleister hat uns durch den gesamten Prozess geleitet und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Besonders beeindruckend war die schnelle Bearbeitung und die präzise Dokumentation, die uns viel Stress erspart hat.
Der Jahresabschluss muss in Österreich grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres beim Firmenbuch eingereicht werden. Die Frist kann je nach Unternehmensgröße und Rechtsform variieren. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, um Sanktionen zu vermeiden.
Für den Jahresabschluss sind alle buchhalterischen Unterlagen notwendig, wie etwa Kontenabschlüsse, Inventarlisten, Belege für Einnahmen und Ausgaben sowie die vorherigen Jahresabschlüsse. Diese Dokumente helfen, eine vollständige und korrekte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanz zeigt die Vermögenslage Ihres Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt und stellt Aktiva und Passiva gegenüber. Die Gewinn- und Verlustrechnung hingegen fasst die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres zusammen und zeigt, ob Ihr Unternehmen Gewinn oder Verlust gemacht hat.
Jahr , alleinerziehend , Tochter 16 Jahre geht zur Schule, bis Juli war ich in einer Firma angestellt die in Insolvenz gegangen ist, zusätzlich war ich bei deren Tochterfirma als selbstständig angemeldet, hatte Glück ab August gleich eine neue Arbeit gefunden zu haben, 40 Stunden angemeldet. Nun bin ich überfordert, benötige bitte gute Unterstützung für die Arbeitnehmerveranlagung
Grobe Infos: - ich habe derzeit einen Vollzeitjob und Wohne in meiner Eigentumswohnung, für welche ich den Kredit zurückzahle - zukünftig habe ich zwei Teilzeitjobs und überlege meine Eigentumswohnung zu vermieten. Dazu würde ich gerne beraten werden. Fragen die sich mir stellen: Kreditzinsen, Sanierungen (Rücklagen), etc. von der Steuer absetzbar?
Ich arbeite on D und wohne in At. Ich bin in At bereits in Pension und beende meine Arbeit in D Ende Nov. dieses Jahres. Ich bin 60 Jahre und werde mit 63 in D in due gesetzl. Rente gehen. Ich arbeite bei Lufthansa und bekomme dann ab Jan. eine sogenannte Lufthansa Rente. Wo muss ich versteuern. Doppelsteuerabkommen? Mit wieviel Steuern muss ich rechnen, welche weiteren Abzug habe ich...
Ich wohne in Wien und arbeite in Linz. Daher such ich jemanden, der mir helfen kann zu prüfen ob ich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann (Ich bin Single, alleinstehend, keine Kinder nichts.) und wenn ja, wie sich das auswirkt im Relation zu der Miete die ich dann bezahlen muss. Also wie viel von der Miete bekomme ich vermutlich wieder zurück, so dass ich mit diesem Wissen besser beurteilen kann, wie teuer eine zweite Wohnung sein darf.
Ich würde eine Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) benötigen, da ich seit gut einem Jahr auch ein Wertpapierdepot bei einem Broker habe (Scalable Capital) und dabei keinen Fehler machen möchte. Zudem hab ich das Gefühl dass ich in den letzten Jahren immer nur einen Bruchteil des möglichen zurück erhalte. Steuerreport seitens Scalable Capital hab ich bereits vorliegen. Wichtig wäre mir dass es langfristig is und von den Kosten her an sie überschaubar bleibt.
Ich lebe seit 15 Jahren in Kanada aber hatte in Wien noch eine Wohnung die zeitweise vermietet war. Die geringen Erträge habe ich hier in Kanada versteuert. Nun hat mich die Steuerbehörde hier erinnert, dass ich wohl zumindest Steuererklärungen abgeben musste in Österreich. Ich muss meiner Meinung nach nun dringend eine voluntary disclosure einreichen. Es geht um minimale Mieteinnahmen die ich in Kanada versteuert habe und im Glauben war in Österreich gar keine Steuererklärung abgeben zu müssen.