Nach der Gründung meines Unternehmens war ich auf kompetente Unterstützung angewiesen – sowohl für die laufende Buchhaltung als auch für steuerliche Fragen. Über Gecheckt.at fand ich eine Kanzlei, die beides professionell abdeckt. Ich fühle mich bestens betreut.
Ich war anfangs unsicher, wie ich als Einzelunternehmer meine monatliche UVA korrekt abgeben soll. Über Ihre Plattform habe ich rasch kompetente Hilfe gefunden. Die Buchhalterin erklärt alles verständlich und sorgt dafür, dass ich meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber führe.
Als Freiberufler half der Steuerberater bei der Optimierung meiner Steuererklärung durch korrekte Berücksichtigung aller Betriebsausgaben und Sonderabzüge. Die detaillierte Beratung brachte mir eine spürbare Steuerersparnis.
Ein Steuerberater erstellt u. a. Steuererklärungen, berät zu steuerlichen Gestaltungen, prüft Jahresabschlüsse und vertritt Sie vor dem Finanzamt. Ein Buchhalter kümmert sich hingegen um die laufende Buchführung, die Vorbereitung von UVA-Meldungen, Lohnverrechnung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen. In vielen Fällen arbeiten beide eng zusammen.
Zum ersten Gespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: Ihre letzten Einkommensteuerbescheide, Einkommensnachweise, Belege für Werbungskosten, die Lohnsteuerbescheinigung, die Steueridentifikationsnummer und, falls relevant, die Gewerbeanmeldung. Diese Informationen helfen dem Steuerberater, Ihre Situation besser zu verstehen und gezielt auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Ein Steuerberater unterstützt Sie bei der Wahl der Rechtsform, steuerlichen Anmeldung und Förderberatung. Ein Buchhalter kann Sie dabei unterstützen, die laufende Buchhaltung von Anfang an korrekt aufzusetzen und die Finanzprozesse effizient zu organisieren.
Für die laufende Buchhaltung, UVA und Lohnverrechnung reicht oft ein Buchhalter. Sobald es aber um Steuererklärungen, rechtliche Vertretung vor dem Finanzamt oder komplexe Gestaltungen geht, ist ein Steuerberater notwendig. Viele Unternehmer nutzen beide Leistungen gleichzeitig.
Welche Leistungen benötigen Sie?: Eu-Lizenz
Habe eine Immobilie in Deutschland erworben zum Eigenbedarf
Neu gegeuendete GmbH mit slowakischen Eigentuemer der in der Slowakei 6 mio € Umsatz hat
Bmd gerne Beschränkt steuerpflichtig
Finanzamt hat mich aufgefordert, eine Arbeitnehmer-Veranlagung abzugeben - einziger Wohnsitz ist in DE - Einkommen = Pension seit aus Österreich, seit Rente aus DE, Zins-Einnahmen in DE => Erklärungen zum Progressionsvorbehalt in Österreich nötig => Formular L1 und L1i müssen ausgefüllt werden, vmt. auch E1 und E1vk ...
... und inkl. MWST Beratung und Lösen einer MWST-Nummer. Die GmbH in Gründung startet Anfangs Dezember und ist ein Tochtergesellschaft der VGT AG Schweiz. Die Gründung erfolgt zum Expansionszweck mit Fokus zur Teilnahme am Regelenergiemarkt und Ausübung von Handelsaktivitäten im Energiesektor in Österreich. Zu beginn werden die Leistungen aus der Schweiz erbracht und verrechnet, später könnten auch Personen angestellt werden, die den Markt aktiv bearbeiten.