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Top 20 Profis für Lohnverrechnung Eisenstadt, 2026

15 abgeschlossene Projekte mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,8

    

Steuerberatung Ovadias e.U.

4,8
    
15 Bewertungen
    
Mag. E. W., vor 3 Monaten

Sehr kompetent und flexibel. Sehr sympathisch dazu.

    
Rafael K., vor 3 Monaten

Kurz und pregnant fundierte Auskünfte im Zusammenhang mit Versteuerung von Vermietung und Verpachtung erteilt, pünktlich, sehr nett, jederzeit wieder!

10+
Realisierte Projekte
24h
Schnelle Rückmeldung
Gecheckter Profi
Kundenwahl 2025

Über uns: Mehr als 15 Jahren Erfahrung bei einer der renommierten Big4-Gesellschaften. Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung mit persönlicher Beratung und hilfreichen Tipps. Umfassende Hilfe für Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelbetrieben bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und allen steuerlichen Themen. Online oder persönlich – flexibel erreichbar. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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10+
Jahre Erfahrung

Dienstleistungen: Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschluss, Lohnverrechnung, Personalverrechnung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuerberater/Buchhalter.

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Gecheckter Profi

Über uns: PR Bilanzbuchhaltung bietet verlässliche, effiziente und leistbare Unterstützung in Buchhaltung, Personalverrechnung, Jahresabschlüssen und Finanzanalysen – digital oder klassisch. Dazu zählen Registrierkassen-Beratung, Zahlungsverkehr, Anlagebuchhaltung, GPLA-Prüfungsvorbereitung, Steuererklärung und transparente Auswertungen. Effizient. Verlässlich. Leistbar.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.

  • Was ist eine Lohnsteueranmeldung und wie oft muss sie erfolgen?

    Die Lohnsteueranmeldung ist die monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt. In Österreich muss diese Anmeldung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats über das Online-Portal „finanzonline“ eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge anfallen.

  • Wie handhabe ich Überstunden und deren Abrechnung korrekt?

    Überstunden müssen gemäß den kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen abgerechnet werden. In Österreich sind Überstunden meist mit einem Zuschlag von 50% bis 100% auf den Normalstundenlohn zu vergüten.