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Top 20 Profis für Lohnverrechnung Wiener Neustadt, 2025

12 abgeschlossene Projekte mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,8

    

Steuerberatung Ovadias e.U.

4,8
    
12 Bewertungen
    
Dora, vor 11 Tagen

Freundlich, reagiert schnell ohne unnötige Komplikationen.

Einige Bitten wurden nicht angenommen

    
Maria R. A., vor 20 Tagen

war echt zufrieden: Die Unterlagen waren auf die Minute fertig und bei jeder Frage kam superschnell eine Rückmeldung. Besonders angenehm fand ich, dass die Kommunikation total klar und ohne Fachchinesisch ablief. So macht Steuerkram sogar ein bisschen Spaß. Gern wieder.

10+
Realisierte Projekte
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Schnelle Rückmeldung
Gecheckter Profi

Über uns: Mehr als 15 Jahren Erfahrung bei einer der renommierten Big4-Gesellschaften. Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung mit persönlicher Beratung und hilfreichen Tipps. Umfassende Hilfe für Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelbetrieben bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und allen steuerlichen Themen. Online oder persönlich – flexibel erreichbar. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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Dienstleistungen: Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschluss, Lohnverrechnung, Personalverrechnung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuerberater/Buchhalter.

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Dienstleistungen: Tischler, Schreiner, Holzstiege, Holztreppe, Tischlerei, Einbauküche, Einbauschrank, Küche nach Maß, Möbel nach Maß.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.

  • Was ist eine Lohnsteueranmeldung und wie oft muss sie erfolgen?

    Die Lohnsteueranmeldung ist die monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt. In Österreich muss diese Anmeldung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats über das Online-Portal „finanzonline“ eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge anfallen.

  • Wie handhabe ich Überstunden und deren Abrechnung korrekt?

    Überstunden müssen gemäß den kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen abgerechnet werden. In Österreich sind Überstunden meist mit einem Zuschlag von 50% bis 100% auf den Normalstundenlohn zu vergüten.