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Judendorf-Straßengel

Top 20 Profis für Lohnverrechnung Judendorf-Straßengel, 2025

3 abgeschlossene Projekte mit einer durchschnittlichen Bewertung von 5,0

    

Mag. Martin Hermann - Bilanzbuchhaltung

5,0
    
3 Bewertungen
    
Lercher, vor 19 Tagen

Ich habe wegen meiner zukünftigen Selbstständigkeit bei Hr. Mag. Hermann schnell einen Termin bekommen. Er war sehr sympathisch, erklärte meine Pflichten verständlich, zeigte mögliche Absetzungen und gab hilfreiche Steuertipps. Sehr kompetent – klare Empfehlung!

    
Natalie S., vor 26 Tagen

Ich kann Hr. Hermann nur empfehlen! Das Erstgespräch war wirklich positiv beeindruckend. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm!

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Gecheckter Profi
Customers' Choice 2025

Über uns: Als persönlich geführtes Einzelunternehmen betreue ich Ihre buchhalterischen Agenden direkt – Sie haben stets einen festen Ansprechpartner, klare Kommunikation und schnelle Abläufe. Als Bilanzbuchhalter mit juristischem Hintergrund und Erfahrung in der Steuerberatung biete ich Ihnen eine sorgfältige, rechtssichere und verständliche Betreuung in Buchhaltung, Jahresabschluss und Arbeitnehmerveranlagung. Auf Wunsch unterstütze ich auch Neugründungen umfassend und begleite Sie von Beginn an.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.

  • Was ist eine Lohnsteueranmeldung und wie oft muss sie erfolgen?

    Die Lohnsteueranmeldung ist die monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt. In Österreich muss diese Anmeldung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats über das Online-Portal „finanzonline“ eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge anfallen.

  • Wie handhabe ich Überstunden und deren Abrechnung korrekt?

    Überstunden müssen gemäß den kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen abgerechnet werden. In Österreich sind Überstunden meist mit einem Zuschlag von 50% bis 100% auf den Normalstundenlohn zu vergüten.