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Top 20 Profis für Personalverrechnung Steyr, 2026

1 abgeschlossenes Projekt mit einer durchschnittlichen Bewertung von 5,0

    

Martina Pichler

5,0
    
1 Bewertung
    
Martin R., vor 8 Monaten

Funktioniert sehr gut sehr professionell und arbeitet perfekt

10+
Jahre Erfahrung

Über uns: bilanz-bh.at Pichler Martina Seit 2010 unterstütze ich als selbstständiger Bilanzbuchhalter Unternehmen bei Buchhaltung, Jahresabschlüssen und Lohnverrechnung. Persönlich, verlässlich und ohne kompliziertes Fachchinesisch. Einfach gut betreut – ich freu mich auf Ihre Anfrage! „Buchhaltung ist Vertrauenssache – bei mir Chefsache.“ :)

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20+
Jahre Erfahrung
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Gecheckter Profi

Über uns: Sie wünschen sich einen Steuerberater, der erreichbar ist, verständlich berät und rasch auf Ihre Anliegen reagiert? Wir betreuen Unternehmer persönlich, zuverlässig und praxisnah. Von Buchhaltung und Lohnverrechnung über Jahresabschluss und Steuererklärungen bis zur laufenden Beratung erhalten Sie kompetente Unterstützung aus einer Hand. Klare Antworten, kurze Wege und eine langfristige Zusammenarbeit auf Augenhöhe stehen bei uns im Mittelpunkt.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was umfasst die Personalverrechnung?

    Die Personalverrechnung beinhaltet die Berechnung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern, einschließlich der Ermittlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben. Sie umfasst auch die Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Krankheitszeiten.

  • Welche Unterlagen sind für die Personalverrechnung erforderlich?

    Für die Personalverrechnung benötigen Sie Arbeitsverträge, Personalstammdaten, Zeiten für Urlaubs- und Krankheitsfälle, Steueridentifikationsnummern, Belege für Sonderzahlungen sowie Aufzeichnungen über Überstunden und andere variable Lohnbestandteile.

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.