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Wiener Neustadt

Top 20 Profis für Personalverrechnung Wiener Neustadt, 2025

15 abgeschlossene Projekte mit einer durchschnittlichen Bewertung von 4,8

    

Steuerberatung Ovadias e.U.

4,8
    
15 Bewertungen
    
Mag. E. W., vor 2 Tagen

Sehr kompetent und flexibel. Sehr sympathisch dazu.

    
Rafael K., vor 9 Tagen

Kurz und pregnant fundierte Auskünfte im Zusammenhang mit Versteuerung von Vermietung und Verpachtung erteilt, pünktlich, sehr nett, jederzeit wieder!

10+
Realisierte Projekte
24h
Schnelle Rückmeldung
Gecheckter Profi

Über uns: Mehr als 15 Jahren Erfahrung bei einer der renommierten Big4-Gesellschaften. Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung mit persönlicher Beratung und hilfreichen Tipps. Umfassende Hilfe für Einzelunternehmen sowie Klein- und Mittelbetrieben bei Steuererklärungen, Jahresabschlüssen und allen steuerlichen Themen. Online oder persönlich – flexibel erreichbar. Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.

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Dienstleistungen: Buchhaltung, Steuerberatung, Jahresabschluss, Lohnverrechnung, Personalverrechnung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Steuerberater/Buchhalter.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was umfasst die Personalverrechnung?

    Die Personalverrechnung beinhaltet die Berechnung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern, einschließlich der Ermittlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben. Sie umfasst auch die Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Krankheitszeiten.

  • Welche Unterlagen sind für die Personalverrechnung erforderlich?

    Für die Personalverrechnung benötigen Sie Arbeitsverträge, Personalstammdaten, Zeiten für Urlaubs- und Krankheitsfälle, Steueridentifikationsnummern, Belege für Sonderzahlungen sowie Aufzeichnungen über Überstunden und andere variable Lohnbestandteile.

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.

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  • Wobei brauchen Sie Hilfe?: Einkommensteuererklärung
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