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Top 20 Profis für Personalverrechnung Leibnitz, 2025

3 abgeschlossene Projekte mit einer durchschnittlichen Bewertung von 5,0

    

Mag. Martin Hermann - Bilanzbuchhaltung

5,0
    
3 Bewertungen
    
Lercher, vor 20 Tagen

Ich habe wegen meiner zukünftigen Selbstständigkeit bei Hr. Mag. Hermann schnell einen Termin bekommen. Er war sehr sympathisch, erklärte meine Pflichten verständlich, zeigte mögliche Absetzungen und gab hilfreiche Steuertipps. Sehr kompetent – klare Empfehlung!

    
Natalie S., vor 26 Tagen

Ich kann Hr. Hermann nur empfehlen! Das Erstgespräch war wirklich positiv beeindruckend. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm!

24h
Schnelle Rückmeldung
Gecheckter Profi
Customers' Choice 2025

Über uns: Als persönlich geführtes Einzelunternehmen betreue ich Ihre buchhalterischen Agenden direkt – Sie haben stets einen festen Ansprechpartner, klare Kommunikation und schnelle Abläufe. Als Bilanzbuchhalter mit juristischem Hintergrund und Erfahrung in der Steuerberatung biete ich Ihnen eine sorgfältige, rechtssichere und verständliche Betreuung in Buchhaltung, Jahresabschluss und Arbeitnehmerveranlagung. Auf Wunsch unterstütze ich auch Neugründungen umfassend und begleite Sie von Beginn an.

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20+
Jahre Erfahrung

Dienstleistungen: PVC, Kork, Linoleum, Bodenleger, Vinylboden, Laminatboden, Parkettboden, Teppichboden, Bodensanierung, Tischler, Schreiner, Holzstiege, Holztreppe, Tischlerei, Einbauküche, Küche nach Maß, Möbel nach Maß, Einbauschrank.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was umfasst die Personalverrechnung?

    Die Personalverrechnung beinhaltet die Berechnung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern, einschließlich der Ermittlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Lohnsteuer und anderen gesetzlichen Abgaben. Sie umfasst auch die Erstellung von Gehaltsabrechnungen und die Verwaltung von Urlaubsansprüchen und Krankheitszeiten.

  • Welche Unterlagen sind für die Personalverrechnung erforderlich?

    Für die Personalverrechnung benötigen Sie Arbeitsverträge, Personalstammdaten, Zeiten für Urlaubs- und Krankheitsfälle, Steueridentifikationsnummern, Belege für Sonderzahlungen sowie Aufzeichnungen über Überstunden und andere variable Lohnbestandteile.

  • Wie berechne ich den Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

    In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.