Nach der Gründung meines Unternehmens war ich auf kompetente Unterstützung angewiesen – sowohl für die laufende Buchhaltung als auch für steuerliche Fragen. Über Gecheckt.at fand ich eine Kanzlei, die beides professionell abdeckt. Ich fühle mich bestens betreut.
Ich war anfangs unsicher, wie ich als Einzelunternehmer meine monatliche UVA korrekt abgeben soll. Über Ihre Plattform habe ich rasch kompetente Hilfe gefunden. Die Buchhalterin erklärt alles verständlich und sorgt dafür, dass ich meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sauber führe.
Als Freiberufler half der Steuerberater bei der Optimierung meiner Steuererklärung durch korrekte Berücksichtigung aller Betriebsausgaben und Sonderabzüge. Die detaillierte Beratung brachte mir eine spürbare Steuerersparnis.
Ein Steuerberater erstellt u. a. Steuererklärungen, berät zu steuerlichen Gestaltungen, prüft Jahresabschlüsse und vertritt Sie vor dem Finanzamt. Ein Buchhalter kümmert sich hingegen um die laufende Buchführung, die Vorbereitung von UVA-Meldungen, Lohnverrechnung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen. In vielen Fällen arbeiten beide eng zusammen.
Zum ersten Gespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen: Ihre letzten Einkommensteuerbescheide, Einkommensnachweise, Belege für Werbungskosten, die Lohnsteuerbescheinigung, die Steueridentifikationsnummer und, falls relevant, die Gewerbeanmeldung. Diese Informationen helfen dem Steuerberater, Ihre Situation besser zu verstehen und gezielt auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.
Ein Steuerberater unterstützt Sie bei der Wahl der Rechtsform, steuerlichen Anmeldung und Förderberatung. Ein Buchhalter kann Sie dabei unterstützen, die laufende Buchhaltung von Anfang an korrekt aufzusetzen und die Finanzprozesse effizient zu organisieren.
Für die laufende Buchhaltung, UVA und Lohnverrechnung reicht oft ein Buchhalter. Sobald es aber um Steuererklärungen, rechtliche Vertretung vor dem Finanzamt oder komplexe Gestaltungen geht, ist ein Steuerberater notwendig. Viele Unternehmer nutzen beide Leistungen gleichzeitig.
Mein Vater, deutscher Rentner, wohnhaft in Tirol. Post aus Deutschland bekommen, er Antrag auf soll Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Hat aber in Deutschland nie Steuerabrechnung in Deutschland gemacht. Muss er Außerdem jetzt noch in Österreich noch etwas beim Finanzamt beantragen? Rente wird komplett aus Deutschland bezogen.
ungefährt Ausgangs-Rechnungen / Monat und Eingangsrechnungen Daten können von Aus- und Eingangsrechnung via RZL-Überleitung zur Verfügung gestellt werden. Bank sowie Registrierkassa vorhanden. Metallgewerbe / Elektroinstallation Kein Internationaler Bezug. GmbH mit Einzelperson-Geschäftsführer & Eigentümer Weiters bestehen zwei weitere Kleinstunternehmen (KGs) und zwei kleine Unternehmen in GmbH-Form (eine unter 10 MA, eine unter 5 MA) welche ebenfalls in die Komplett-Betreuung fallen würden.
1. Studiengebühren - Weiterbildungskosten 2. Werbungskosten (Fachmagazin, Arbeitsmittel, usw.) 3. Investition in P2P-Kredite (E1kv) usw. Gegen ein Bescheid aus (letzte Woche erhalten) soll innerhalb von knapp 4 Wochen Einspruch erhoben werden. Weiterbildungskosten und Werbungskosten wurden nicht berücksichtigt. Zudem soll eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr eingebracht werden. Es wurde vom Finanzamt eine Frist gesetzt (3. Juni ). Dazu wird Hilfe benötigt. Unterlagen können per E-Mail bzw. online zur Verfügung gestellt werden.
Habe letztes Jahr etwas dazuverdient und brauche jetzt Hilfe beim Einkommenssteuerbescheid bzw. evtl auch bei anderen evtl. Dokumenten, von denen ich aber keine Ahnung habe. Einmaliger Aufwand, bin jetzt nicht mehr freiberuflich tätig. Bitte um Angebot mit Preisvorstellung, Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Wien, bin aber 5-6 Monate derzeit in der Schweiz. Danach arbeite ich 5 Monate Ehrenamtlich. somit sollte ich meinen Lohnsteuerausgleich in Österreich machen. Diese Formulare sind jetzt etwas kompliziert für mich geworden. Darum würde ich gerne einen Steuerberater um Hilfe bitten, wenn es von den Kosten möglich ist.
Ich bin österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Wien. Ich habe eine Immobilie in Kroatien geerbt, allerdings ist das Erbschaftsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Derzeit liegt nur ein mündliches Kaufangebot vor. Ich möchte wissen, ob Sie mir auf dieser Basis die in Österreich anfallende Steuer genau berechnen können. Falls dafür zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, teilen Sie mir bitte mit, welche.
Ich bin aktuell vollzeitbeschäftigt (38,5 Std./Woche) und erhalte ein monatliches Bruttoeinkommen von 3. €. Zusätzlich überlege ich, einen Nebenjob (Brutto 1 € ca. 15–20 Stunden/Woche) anzunehmen. Außerdem habe ich ein angemeldetes Gewerbe (freiberuflich), jedoch ohne Einnahmen. Ich möchte gerne klären: Welche steuerlichen Auswirkungen sich aus der Kombination Vollzeit + Nebenjob + Gewerbe ergeben Ob und wie sich ein zweiter Job auf Lohnsteuer, Sozialversicherung und Nachzahlungen auswirkt Ob es Alternativen (z. B. über Gewerbe oder pauschale Lösungen) gibt, um steuerlich optimal vorzugehen
Ich möchte eine Erstberatung zur Wahl der Gesellschafzsform, Was wäre die optimale Form ? Derzeit laufen noch die Vertragsgespräche und ich möchte gern vorher wissen wielche Geseellschaftsform für mich am besten wäre. Da ich aus Deutschland komme und erst seit einem Jahr hier wohne kenne ich mich mit dem österreichischen System nicht gut aus.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich verlege meinen ungarischen Onlineshop nach Österreich und suche dafür einen Buchhalter bzw. einen vollständigen Buchhaltungsservice. Zu Beginn möchte ich den Onlineshop als nebenberuflicher Einzelunternehmer führen. Können Sie mich auch bei der Gründung des Einzelunternehmens unterstützen? In Ungarn habe ich monatlich ca. Bestellungen und etwa 15 Eingangsrechnungen verbucht, und dieses Geschäftsmodell möchte ich nun nach Österreich übertragen. Ich plane, weiterhin den ungarischen Markt zu bedienen, zusätzlich aber auch den österreichischen und deutschen Markt zu erschließen. Besteht die Möglichkeit, bei Ihnen einen Buchhaltungsservice für dieses Vorhaben in Anspruch zu nehmen? Können Sie mich auch bei der Gründung des Einzelunternehmens unterstützen? Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus! Mit freundlichen Grüßen , András Huszár
Schweizer Bürger am 6.5. nach Österreich eingewandert (Lechtal). Rentner: Teil der Rente (Schweiz AHV) wird auf ein EUR Konto ausgezahlt (meine Bank: DKB (DE)) Teil der Rente (Pension) lass ich mir weiterhin in der Schweiz ausbezahlen (Bank in der Schweiz). Vermögen ist in der Schweiz angelegt (Schweizer Bank). Dort sind auch Kapitalgewinne und Zinsen angefallen.