
Mit der Lohnverrechnung für unsere Mitarbeiter in verschiedenen Ländern hatten wir immer Schwierigkeiten. Der Dienstleister hat nicht nur die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen perfekt im Griff, sondern bietet auch einen zuverlässigen Support bei Fragen zur internationalen Abrechnung.
Die Lohnverrechnung war immer eine Herausforderung für uns, aber seit wir diesen Service nutzen, läuft alles reibungslos. Die Abrechnungen sind fehlerfrei und pünktlich, was sowohl für uns als auch für die Mitarbeiter eine große Erleichterung ist.
Unsere interne Lohnverrechnung war oft fehleranfällig, besonders bei komplexen Abrechnungen. Seitdem wir den externen Service nutzen, sind alle Abrechnungen korrekt und pünktlich. Besonders hilfreich war die Unterstützung bei der Einführung eines neuen Lohnprogramms.
In Österreich haben Mitarbeiter in der Regel Anspruch auf mindestens 25 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaubsanspruch anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet.
Die Lohnsteueranmeldung ist die monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt. In Österreich muss diese Anmeldung in der Regel bis zum 15. des Folgemonats über das Online-Portal „finanzonline“ eingereicht werden. Bei verspäteter Abgabe können Säumniszuschläge anfallen.
Überstunden müssen gemäß den kollektivvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen abgerechnet werden. In Österreich sind Überstunden meist mit einem Zuschlag von 50% bis 100% auf den Normalstundenlohn zu vergüten.
• Rechtsform: GmbH • Branche: Werbe- und Eventagentur • Jahresumsatz: ca. 1.. € • Anzahl der Buchungen pro Monat: ca. • Abweichendes Geschäftsjahr: Oktober-September • Lohnverrechnung: nicht erforderlich (BMD-Import wird zur Verfügung gestellt) • Datenbereitstellung: von BMD-Impordateien aus unserem Ausgabenmanagementprogramm
Schweizer Bürger am 6.5. nach Österreich eingewandert (Lechtal). Rentner: Teil der Rente (Schweiz AHV) wird auf ein EUR Konto ausgezahlt (meine Bank: DKB (DE)) Teil der Rente (Pension) lass ich mir weiterhin in der Schweiz ausbezahlen (Bank in der Schweiz). Vermögen ist in der Schweiz angelegt (Schweizer Bank). Dort sind auch Kapitalgewinne und Zinsen angefallen.
frisch gegründet. ich möchte ein Angebot für die steuerliche Betreuung einer neu gegründeten, vorerst wenig aktiven GmbH einholen. Mich interessieren insbesondere zwei Varianten: 1. Komplettpaket durch Ihre Kanzlei: • Laufende Buchhaltung • Jahresabschluss • Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer etc.) 2. Teilbetreuung, wenn die Buchhaltung von mir übernommen wird: • Ich arbeite derzeit mit SevDesk, bin aber offen für alternative Tools auf Ihre Empfehlung hin. • In diesem Fall würden Sie nur den Jahresabschluss und die Steuererklärungen übernehmen. Bitte teilen Sie mir mit, mit welchen Kosten ich in beiden Fällen rechnen müsste. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Hallo! Ich suche eine Bilanzbuchhalterin für meinen Jahresabschluss (E-A-Re für Vermietung&Verpachtung). Ich buche laufend selber auf und benötige jemand für den Jahresabschluss. Saldenliste kommt von mir. Da mein Steuerberater immer teurer wird, ich aber immer weniger Umsatz mache, möchte ich wechseln
Meine Lebenssituation und damit verbunden auch meine Arbeitsumstände werden sich gegen Ende des Jahres ändern und daher würde ich mich gerne bzgl. meiner künftigen Steuerpflichtigkeit bzw. auch der meines Arbeitgebers beraten lassen. Ich werde zu meinem Lebensgefährten nach Deutschland ziehen und hier meinen Hauptwohnsitz haben. Ich plane 2 Tage/Woche dort (Bayern) im Home Office zu arbeiten. An 3 Tagen/Woche werde ich aber weiterhin in Salzburg vor Ort arbeiten. Ich werde auch den Nebenwohnsitz hier haben.
Da ich noch nicht lange in Österreich wohne und somit die "normalen" Dokumente wie bspw. eine Einkommensteuererklärung fehlen, benötige ich eine Einkommensbestätigung. Ich habe bereits so lange nach einem freien Steuerberater gesucht, aber hier auf dem Land niemanden gefunden, der Zeit hat, dass die Sache langsam dringend wird, denn die Bestätigung ist für eine Elektronische Verpflichtungserklärung, die sehr bald abgegeben werden sollte. Ich könnte auch spontan abgesagte Termine online oder telefonisch wahrnehmen und dann umgehend die Dokumente in Person oder digital einreichen. Alles gar kein Problem, ich brauche nur jemanden, der mir helfen kann. Die nötigen Dokumente für eine Einkommensbestätigung habe ich vorliegen (Auszüge, Meldebescheid, SVS-Nr. etc.).
Im Jahr habe ich mein Einkommen von € auf ca. 4. € pro Monat erhöht, indem ich für 3 verschiedene Unternehmen gearbeitet und 3 verschiedene selbständige Projekte gestartet habe. Als ich meine Steuererklärung für gemacht habe, hatte ich viele Zweifel, weil ich nicht sicher bin, ob ich meine Ausgaben zum Steuerabzug einreichen muss. Als Angestellter, aber auch als Selbständiger
Hallo, Ich möchte meine Steuererklärung als Selbstständiger für die Jahre 22, 23 und 24 einreichen und suche jemanden, der mir dabei helfen kann. Ich muss mich außerdem mit dem Finanzamt wegen einer fehlerhaften COFAG-Abrechnung in Verbindung setzen. Ich prüfe außerdem die Gründung einer GmbH in Österreich als Investmentgesellschaft (HoldCo-Struktur). Dies ist ein weiteres Gespräch, das ich führen muss. Im Rahmen dessen werde ich in Unternehmen in ganz Europa investieren.
Meine Firma , Sitz in Deutschland, ist zusätzlich in Österreich umsatzsteuerlich registriert. Ich habe regelmäßig Lieferungen aus Rumänien und der Ukraine direkt an österreichische Kunden (B2B und B2C). Ich suche Beratung bei der korrekten Behandlung dieser Umsätze. Gegebenenfalls Hilfe zu Korrekturen für vergangene Umsätze. Des weiteren benötige ich die erstellung der UVA, der Zusammenfassenden Meldungen in Österreich und den Jahresabschluss Kn Zukunft. Können Sie mich hierbei unterstützen?
Im Jahr habe ich mein Einkommen von € auf ca. 4. € pro Monat erhöht, indem ich für 3 verschiedene Unternehmen gearbeitet und 3 verschiedene selbständige Projekte gestartet habe. Als ich meine Steuererklärung für gemacht habe, hatte ich viele Zweifel, weil ich nicht sicher bin, ob ich meine Ausgaben zum Steuerabzug einreichen muss. Als Angestellter, aber auch als Selbständiger